Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Damit Pflegebedürftige und Angehörige bestmöglich unterstützt werden.
Regelmäßige Beratung für mehr Sicherheit
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig ein Pflegeberatungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Wir führen diese Beratung kompetent, einfühlsam und zuverlässig durch – direkt bei Ihnen zu Hause.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten (Pflegegrad 2 bis 5), sind verpflichtet, die Beratung regelmäßig durchführen zu lassen.
Die Kosten werden komplett von der Pflegekasse übernommen.
Sicherung der Pflegequalität
Überprüfung, ob die häusliche Pflege dem individuellen Bedarf entspricht.
Unterstützung für Angehörige
Fachliche Tipps und Hilfestellungen für die tägliche Pflege.
Information zu Leistungen
Beratung über mögliche Hilfsmittel, Entlastungsangebote und Zuschüsse.
Regelmäßige Begleitung
e nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich.
Termin anfragen
Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und wir melden uns schnellstmöglich zur Bestätigung bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass frühzeitige Anfragen die Terminvergabe erleichtern.
Sprechzeiten
Montag
09:00 - 17:00
Dienstag
09:00 - 17:00
Mittwoch
09:00 - 17:00
Donnerstag
09:00 - 17:00
Freitag
09:00 - 17:00
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Dienstag | 09:00 - 17:00 |
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