Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Damit Pflegebedürftige und Angehörige bestmöglich unterstützt werden.

Regelmäßige Beratung für mehr Sicherheit

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig ein Pflegeberatungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Wir führen diese Beratung kompetent, einfühlsam und zuverlässig durch – direkt bei Ihnen zu Hause.

 

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten (Pflegegrad 2 bis 5), sind verpflichtet, die Beratung regelmäßig durchführen zu lassen.
Die Kosten werden komplett von der Pflegekasse übernommen.

Sicherung der Pflegequalität

Überprüfung, ob die häusliche Pflege dem individuellen Bedarf entspricht.

Unterstützung für Angehörige

Fachliche Tipps und Hilfestellungen für die tägliche Pflege.

Information zu Leistungen

Beratung über mögliche Hilfsmittel, Entlastungsangebote und Zuschüsse.

Regelmäßige Begleitung

e nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich.

Termin anfragen

Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und wir melden uns schnellstmöglich zur Bestätigung bei Ihnen. Bitte beachten Sie, dass frühzeitige Anfragen die Terminvergabe erleichtern.